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Verband Deutscher Fitness- und Gesundheitsunternehmen e.V.
Verfassungsbeschwerde beim BFH

Der Bundesfinanzhof hat überraschenderweise ausgeurteilt,
dass er die seit 38 Jahren von der Finanzverwaltung praktizierte Umsatzsteuerrichtlinie im Bezug auf die 7 %ige Vergünstigung für Saunaleistungen nicht teilt. Die Saunanutzung soll nach Ansicht des BFH, wenn keine ärztliche Verordnung zu grunde liegt, stets dem Regelsteuersatz unterliegen. Das prikäre an der Entscheidung ist, dass der BFH dies im Jahre 2005 für einen Fall aus dem Jahr 2000 äußert, mithin dies auch die zurück liegenden Zeiträume betrifft. Der Rechtsanwalt des VDF Hans Geisler hat gegen dieses Urteil Verfassungsbeschwerde eingelegt und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Das Aktenzeichen lautet:

1 BvR 1563/05

News
16.03.2010
VDF als Mitbegründer und nationaler Verbands- und Ansprechpartner der EHFA (European Health and Fitness Association)

Die Gesetzgebung der Europäischen Union beeinflusst immer stärker den Alltag auf dem Kontinent. Das gilt auch für Clubs, Trainer und Lieferanten der Fitness- und Gesundheitsbranche in Deutschland...

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04.03.2010
VDF e.V. im Deutschen Bundestag Unterschriftenaktion für Fitness- und Gesundheit. Parlamentarische Prüfung wurde vom VDF e.V. am 27. Januar 2010 erwirkt

Am 2. Dezember 2009 startete der VDF eine Unterschriftenaktion beim Deutschen Bundestag. Ziel der Unterschriftenaktion ist es, die Beiträge die von den Mitgliedern bezahlt werden, steuerlich direkt bei dem Mitglied als Vorsorgeleistung anrechnen zu lassen...

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